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Stand 04.05.2022

Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden: Seit 03.04.2022 entfällt auch für Veranstaltungen der Nachweis von Test-/Impfnachweisen sowie die Maskenpflicht.

  • Nach wie vor ist Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen, die Teilnahme strikt untersagt.
  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske und bitten um Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Masken).
  • Es stehen ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten im geräumigen Messe und Congress Centrum Halle Münsterland zur Verfügung; mittels moderner Belüftungsanlagen wird eine permanente Durchlüftung von Foyers und Veranstaltungsräumen gesorgt.