Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden: Seit 03.04.2022 entfällt auch für Veranstaltungen der Nachweis von Test-/Impfnachweisen sowie die Maskenpflicht.
Nach wie vor ist Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen, die Teilnahme strikt untersagt.
Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske und bitten um Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene und Masken).
Es stehen ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten im geräumigen Messe und Congress Centrum Halle Münsterland zur Verfügung; mittels moderner Belüftungsanlagen wird eine permanente Durchlüftung von Foyers und Veranstaltungsräumen gesorgt.